Paritätischer Ausschuss
Der Paritätische Ausschuss setzt sich zu gleichen Anteilen aus einer Vertretung der Studierenden und einer Gruppe des hauptberuflich wissenschaftlichen und künstlerischen Personals zusammen. Die Vorschläge zur Besetzung erfolgen getrennt aus beiden Gruppen.
Der Paritätische Ausschuss berät über die Budgetverteilung der zweckgebundenen Studienzuschüsse für Investitionen oder Personalmaßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen innerhalb der Fakultät. Das Budget für Personalmittel ist gedeckelt.
Neben den fakultätsbezogenen paritätischen Ausschüssen existiert auch ein vergleichbarer hochschulweiter so genannter zentraler Paritätischer Ausschuss. Diesem gehören an: Vizepräsidium Lehre, Vorsitz Studiendekankonferenz, ein Dekan oder Dekanin, ein Mitglied des Senats und vier Studierende.