Fakultätsvorstand
In der Fakultätsordnung der Fakultät 11 für angewandte Sozialwissenschaften aufgrund des § 27 Abs. 1 der Grundordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom 07.12.2007 (GOHM), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 23.02.2010, erlässt die Fakultät 11 folgende Fakultätsordnung Folgendes: Die Leitung der Fakultät wird vom Fakultätsvorstand durchgeführt, der sich aus dem Dekan, zwei Prodekanen /-innen und zwei Studiendekanen /-innen zusammensetzt.