Bildung und Erziehung im Kindesalter (Infos und Downloads für Studierende)
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums haben die Absolventinnen und Absolventen folgende Fähigkeiten erworben:
- Bildungsprozesse initiieren, fördern, begleiten, dokumentieren, reflektieren und evaluieren unter besonderer Berücksichtigung von Gender-Fragen, interkulturellen und ethischen Herausforderungen und in Zusammenarbeit mit relevanten Personen und Institutionen
- Sozialräumliche Vernetzung unterschiedlicher Lern- und Lebensorte
- Schnittstellenmanagement (z.B. Übergang Kindertageseinrichtung – Schule)
- Planung, Leitung, Organisation und Management von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Evaluation und Qualitätsentwicklung
- Organisation und Management
Das Studium umfasst sieben Semester, in denen Sie insgesamt 210 Credit Points erwerben. Der Berufsabschluss der/des staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers wird im Umfang von 2,5 Semestern (75 Credit Points) in der Regel angerechnet, wodurch das Studium mit dem vierten Regelsemester beginnt. In der Regel finden die Lehrveranstaltungen zwischen Mittwoch und Freitag ganztätig und dienstags halbtägig statt, sofern die Studienorganisation dies zulässt.
Nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der Berufsausbildung und vor dem Einstieg in das vierte Semester sind zusätzliche Leistungen (sog. Brückenkurse) im Umfang von 15 Credit Points zu erbringen (näheres hierzu unter "Wichtige Informationen").
Das Lehrangebot ist in folgende vier Modulbereiche untergliedert:
- Wissenschaftliche Grundlagen
- Organisation und Management
- Werte und Normen
- Professionelles Handeln im Bereich Bildung und Erziehung
Der Bachelorabschluss bildet die Basis für eine Weiterqualifizierung in einem Masterstudium.
Spezielle Bildungs- und Erziehungsaufgaben im Gruppendienst sowie gruppenübergreifende Angebote:
- Spezifische Bildungsangebote im Rahmen der Einzelförderung
- Aufgaben im Bereich von Leitung und Bildungsmanagement
- Referentinnentätigkeit für Fortbildungen und Weiterqualifizierung
- Tätigkeit als Fachberatung
- Lehrtätigkeit an Fachschulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik
Qualifikationsverordnung für Lehrätigkeiten an Fachakademien
Im 7. Semester des Studiengangs ist im Modul „Wissenschaftliche Grundlagen IV, Bildung und Erziehung im europäischen und internationalen Kontext“ neben der Präsenzlehre eine einwöchige Exkursion in das europäische Ausland (Schweiz, Italien, Österreich, Irland, Finnland, Schweden, Wales…) vorgesehen.
Die Studierenden sollen sich auf dieser Studienfahrt mit einem internationalen Bildungssystem auseinandersetzen, die Organisation des Kinderbetreuungssystems kennenlernen sowie familien- und sozialpolitische Zielsetzungen des Landes besser nachvollziehen können. Durch den Besuch von Praxiseinrichtungen, Trägern, Berufsverbänden, einer Hochschule bzw. Universität oder auch Aus- und Weiterbildungsorganisationen vor Ort, durch Hospitationen, Workshops und Diskussionen, erhalten die Studierenden einen vertieften Einblick. Damit können nicht nur strukturelle Fragen an ein Bildungs- und Kinderbetreuungssystem reflektiert werden, auch das eigene professionelle Handeln, das eigene Bild vom Kind und die professionelle Haltung zur Gestaltung von Bildungsprozessen werden hinterfragt.
Exkursion 2024
Im April 2024 ging´s nach Zürich, um das Kinderbetreuungssystem der Schweiz besser kennenzulernen. Wir erhielten Einblicke in die pädagogische Arbeit in Kindergärten, Spielgruppen, Familienzentren, Integrativen Einrichtungen, Kinderkrippen, stationären Einrichtungen sowie in die offene Kinder- und Familienarbeit und Quartiersarbeit. An der PH Thurgau konnten wir die Ausbildung besser kennenlernen und wurden in die Forschungsarbeiten von Prof. Dr. Sonja Perren und ihrer Forschendengruppe eingeführt. Wir danken allen pädagogischen Fachkräften und den Forschenden für die Gastfreundschaft und die Bereitschaft, uns einen Teil ihrer Arbeit vorzustellen! Wir sind mit vielen Fragen an unsere eigene professionelle Haltung und an die Zielsetzungen in der pädagogischen und didaktischen Arbeit zurück nach München gereist – und natürlich mit jeder Menge Schokolade!
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung zum Studiengang "Bildung und Erziehung im Kindesalter" erhalten haben (ca. Anfang/Mitte August), beginnt das Studium verbindlich mit den sog. Brückenkursen ab Mitte September, d. h. bereits vor Beginn des regulären Wintersemesters.
Beschluss der JFMK zur Berufsbezeichnung und staatliche Anerkennung
Sie finden hier die gesetzlichen Regelungen und Informationen zur staatlichen Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen mit Bachelorabschluss im Studiengang Bildung und Erziehung im Kindesalter.
Für bestimmte Tätigkeiten im sozialen Bereich ist die staatliche Anerkennung Kindheitspädagoge/in für eine berufliche Anstellung zwingend vorgeschrieben. Die staatliche Anerkennung ist eine Bestätigung über Ihre fachliche Eignung für die Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit als Fachkraft im Bereich Bildung und Erziehung gemäß den entsprechenden Sozialgesetzbüchern.
Die staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen erfolgt auf der Grundlage und der dieses Gesetz konkretisierenden Rechtsverordnungen der Bayerischen Staatsregierung. => Bayerisches Gesetz über das Führen der Berufsbezeichnungen Staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder Staatlich anerkannter Sozialpädagoge und Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge (Bayerisches Sozial- und Kindheitspädagogengesetz - BaySozKiPädG) vom 24. Juli 2013.
Nach erfolgreichem Bachelorabschluss im Studiengang Bildung und Erziehung im Kindesalter sind Sie berechtigt, die staatliche Anerkennung zu erhalten.
Verfahren zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung: Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule München vor:
• einen formlosen, schriftlichen Antrag
• ein erweitertes Führungszeugnis
Wichtig: Zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses benötigen Sie eine Bescheinigung der Hochschule, die Sie auf Anfrage im Bereich Prüfung und Praktikum erhalten. Die anfallende Gebühr für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist von Ihnen selbst zu bezahlen. Bitte legen Sie das ausgestellte erweiterte Führungszeugnis nach Erhalt im Bereich Prüfung und Praktikum vor. Eine zusätzliche Gebühr für den Erwerb der staatlichen Anerkennung wird von der Hochschule München nicht erhoben. Die staatliche Anerkennung wird nicht erteilt, wenn das erweiterte Führungszeugnis nicht vorgelegt wird oder Verurteilungen wegen in § 72a SGB VIII genannten Straftaten eingetragen sind.
Die erfolgreiche Ableistung der praktischen Studiensemester ist Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die während des letzten Studiensemesters angefertigt und mit 12 ECTS-Punkten bewertet wird. Die Note der Bachelorarbeit wird zweifach gewichtet (die Endnoten der Module einfach).
Grundsätzlich muss man sich für alle Leistungsnachweise anmelden. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden am Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters im von der Prüfungskommission der Hochschule München festgelegten Zeitraum stat. Die Ergebnisse werden zum festgelegten Termin am Ende der Prüfungszeit des jeweiligen Semesters bekannt gegeben und können bei der darauffolgenden Prüfungseinsicht eingesehen und mit der bzw. dem korrigierenden Dozierenden besprochen werden. Anschließend erscheinen die Noten im Notenblatt.
Bei allen anderen Leistungsnachweisen wie z.B. Studienarbeiten, Ausarbeitungen von Präsentationen oder Berichten, legen die Lehrenden Abgabetermine fest. Diese werden in der Regel im Rahmen der Lehrveranstaltung kommuniziert und auf Moodle veröffentlicht. Die o.g. Abgabetermine sind für alle Studierenden, die den Eintrag der ECTS-Leistungspunkte in dem jeweiligen Semester benötigen (z.B., wenn eine bestimmte Anzahl der ECTS-Leistungspunkte für das Antreten des Praktikums erforderlich ist) einzuhalten. Nur dann kann ein Eintrag zum Ende der Prüfungszeit sichergestellt werden.
Werden diese Termine nicht eingehalten, erfolgt zunächst eine Eintragung „nicht teilgenommen“ auf dem Notenblatt. Die Studierenden haben dann die Möglichkeit, den Leistungsnachweis zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl nachzureichen. Damit können Leistungsnachweise auch in der vorlesungsfreien Zeit erstellt werden. Im Anschluss werden die Arbeiten bewertet und es erfolgt eine entsprechende Korrektur des Eintrages im Notenblatt.