Soziale Arbeit Vollzeit (Infos und Downloads für Studierende)
Das Bachelor-Studium der Sozialen Arbeit hat das Ziel, Sozialpädaogen und -pädagoginnen durch praxisorientierte Lehre auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, Theorien und Methoden auszubilden. Die Studierenden sollen Methoden und Theorien kennen lernen und in den verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit anwenden und reflektieren, um so zur Lösung sozialer Probleme beizutragen.
Formale Struktur
Das Studium beginnt mit vier theoretischen Studiensemestern. Danach folgt ein praktisches Studiensemester, das als fünftes Studiensemester geführt wird. Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer in den Semestern davor mindestens 100 ECTS erworben hat. Neben der fachlich angeleiteten Praxis in geeigneten Feldern der Sozialen Arbeit besuchen die Studierenden im Praxissemester praxisbegleitende Lehrveranstaltungen an der Hochschule. Auslandspraktika sind möglich.
In dem darauf folgenden sechsten und siebten Studiensemester wählen die Studierenden Vertiefungen in einem von fünf Qualifizierungsbereichen und belegen übergreifende Veranstaltungsangebote. Nähere Informationen dazu sind im Modulhandbuch zu finden.
Das Studium wird mit einer Bachelorarbeit abgeschlossen. Die Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die während des 7. Semesters angefertigt werden soll. Nach erfolgreichem Abschluss der Bachelorprüfung wird der akademische Grad "Bachelor of Arts in Social Work" verliehen.
Inhaltliche Struktur
Das Studium ist in den ersten vier Semestern in vier Modulbereiche untergliedert, die sich auch im zweiten Studienabschnitt wiederfinden.
Modulbereich 1: Organisation
In diesem Modulbereich werden die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit und die zugehörigen Institutionen vorgestellt, die in eine komplexe Trägerstruktur eingebettet sind. Es werden grundlegende Kenntnisse über das vielschichtige Feld Sozialer Arbeit vermittelt sowie Kompetenzen erworben, um die Aufgaben und Ziele von sozialen Organisationen zu erkennen und deren Bedeutung für ein Gesamtsystem bewerten zu können. Außerdem werden in den Lehrveranstaltungen organisationstheoretische Grundlagen, die in engem Zusammenhang mit dem Wandel des Sozialen stehen, präsentiert und diskutiert.
Modulbereich 2: Wissenschaft
Im Modulbereich Wissenschaft wird transdisziplinäres Analyse-, Werte- und Erklärungswissen der Sozialen Arbeit als Profession und Disziplin vermittelt. Die Lehrveranstaltungen berücksichtigen die Theoriegeschichte und aktuelle theoretische Entwicklungen der Sozialen Arbeit, soziale Gegenwarts- und Zukunftsfragen, Berufsethik sowie die Verortung der Sozialen Arbeit im gesellschaftlichen Kontext - lokal, national und global. Der Modulbereich umfasst Lehrveranstaltungen zur Theorie und Geschichte der Sozialen Arbeit, zur empirischen Sozialforschung sowie zu relevanten Bezugsdisziplinen der Sozialen Arbeit.
Modulbereich 3: Werte und Normen
Der Modulbereich Werte und Normen fokussiert Grundbegriffe und Paradigmen ethischen Denkens in ihrer Bedeutung für die Soziale Arbeit. Das Konzept der Menschenrechte wird ebenso thematisiert wie sozialarbeitsrelevante Grundstrukturen und Grundbegriffe des geltenden Rechts. Soziale Probleme und Lebenssachverhalte werden unter rechtlichen Gesichtspunkten strukturiert und analysiert. Zentrale Vorgaben aus dem Kindschafts- und Jugendhilferecht, Familien-, Sozial- und (Jugend-)Strafrecht werden in Bezug gesetzt zu zentralen Fragen und Aufgaben sozialpädagogischen und sozialarbeiterischen Denkens und Handelns.
Modulbereich 4: Handeln
In den Veranstaltungen im Modulbereich Handeln steht neben der Steigerung von personenbezogenen und sozialen Kompetenzen die Vermittlung von Wissen zum Handeln in der Sozialen Arbeit sowie dessen Reflexion im Mittelpunkt. In diesem Studienbereich erwerben die Studentinnen und Studenten methodische Kompetenzen für das komplexe Feld der Sozialen Arbeit mit Einzelnen, Gruppen, in Institutionen und im Gemeinwesen in unterschiedlichen Settings. Diese Angebote umfassen Methoden der Einzel- und Gruppenarbeit, der Arbeit mit ästhetischen Medien, der Beratung und Gesprächsführung, und der Aktivierung im Gemeinwesen.
Informationen zur Praxisanbindung für Studierende und Praxisstellen finden Sie unter folgenden Downloads: Leitlinien für die Praxisanbindung im Bachelor Soziale Arbeit (SPO seit 10/21).
Informationen zur Praxisanbindung für Studierende und Praxisstellen finden Sie unter folgenden Downloads: Leitlinien für die Praxisanbindung im Bachelor Soziale Arbeit (SPO vor 10/21).
Sie haben das Recht und die Pflicht, sich eine Praktikumsstelle zu suchen. Wenn Sie dies tun, haben Sie zwei Möglichkeiten, eine geeignete Stelle zu finden:
1. Sie informieren sich über unsere Praktikumsdatenbank Karriere-Portal .
2. Sie finden selbst einen Praktikumsplatz und legen ein Konzept zur Genehmigung der Stelle beim Praxisamt ( Norbert Schindler und Birgit Baumeister ) vor. Bitte verwenden Sie die Funktionsemail-Adresse praxisamt-basa-fk11@hm.edu.
Über Primuss Service können Sie formal Ihre Praktikumsangelegenheiten regeln.
Bei den Qualifizierungsbereichen handelt es sich um Schwerpunktsetzungen im zweiten Studienabschnitt.
Folgende QBs stehen zur Auswahl:
- QB Ausgrenzung und Integration (AIn)
- QB Bildung, Kultur und Medien (BKM)
- QB Kindheit, Jugend und Familie (KJFam)
- QB Soziale Arbeit und Gesundheit (GESU)
- QB Sozialmanagement (SOM)
Weitere Informationen finden Sie im Modulhandbuch. Zudem wird jeweils am Ende des 4. Fachsemesters eine Informationsveranstaltung zur QB-Wahl angeboten.
Die erfolgreiche Ableistung der praktischen Studiensemester ist Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die während des letzten Studiensemesters angefertigt und mit 12 ECTS-Punkten bewertet wird. Die Note der Bachelorarbeit wird dreifach gewichtet (die Endnoten der Module einfach).
Der Wechsel in das Teilzeitstudium bietet sich an, wenn Sie merken, dass sie in der vorgesehen Zeit (in der Regel 9 Semester) ihr Studium nicht abschließen können.
Ein Wechsel in das Teilzeitstudium ist mit einer Bewerbung auf ein höheres Semester zu den regulären Bewerbungszeiträumen möglich (01.05.-15.07. und 15.11. - 15.01.)
Ihre Bewerbung wird vom Sachgebiet Immatrikulation überprüft. Eine Zulassung erfolgt nach Prüfung der Kapazitäten im vergleichbaren Semester des Teilzeitstudiengangs.
Die Einstufung in ein Semester erfolgt anhand Ihrer ECTS. Im Studiengang Vollzeit wird pro Semester von 30 ECTS ausgegangen, in Teilzeit von 15 ECTS pro Semester. (Beispiel: Mit 60 ECTS würden Sie in das 5. Teilzeitsemester eingestuft werden, da sie bereits den Umfang von vier absolviert haben).
Bedenken Sie, dass Sie in Teilzeit eine etwas eingeschränkte Auswahl von Modulen haben, als im Vollzeitstudium. Ebenso entfällt mit dem Wechsel auf Teilzeit der Anspruch auf BAföG.
Ergänzend oder als Alternative zur Präsenzlehre haben Studierende an bayerischen Hochschulen die Möglichkeit, kostenlos Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern zu besuchen. Sie erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss des VHB-Kurses eine Bescheinigung von der VHB. Diese schicken Sie mit dem Anrechnungsformular an den Bereich Prüfung und Praktikum. Das entsprechende Anrechnungsformular finden Sie hier.
Es können keine vhb-Prüfungen an der Hochschule München abgelegt werden!
"Aus organisatorischen, aber auch aus formalen Gründen hat die übergreifende Prüfungskommission der Fakultät 11 diesen Punkt sehr intensiv diskutiert und beschlossen, dass die Fakultät 11 grundsätzlich keine vhb-Prüfungen abhält. (abgesehen von vhb-Kursen, die die Fakultät selbst anbietet!)Die vhb hat mit der Einspeisung von Kursen auch die Verantwortung der Prüfungsabnahme. Die Studierenden haben ihrerseits keinen Anspruch auf die Ableistung innerhalb der eigenen Hochschule."
Muss der Leistungsnachweis an der VHB benotet oder nicht benotet sein, wenn ich die Wahl habe?
Entscheidend sind immer die ECTS (Credit Points). Sie müssen für das Fach an der VHB eine vergleichbare Anzahl von ECTS (oder mehr) erhalten, wie in dem entsprechenden Modul in Ihrem Modulplan. Wenn Sie mit einem unbenoteten Leistungsnachweis zu wenig ECTS erhalten, können sie diese Variante nicht wählen. Erhalten Sie stets gleich viel ECTS, ist es egal, welche Variante Sie wählen.
Bitte beachten Sie, dass sich die nachfolgende Liste nur auf die Anrechnungsmöglichkeit im laufenden Semester bezieht. Aus unterschiedlichen Gründen kann die Anrechnungsmöglichkeit in kommenden Semestern wegfallen oder es können zusätzliche Anrechnungsmöglichkeiten gegeben sein. Informieren Sie sich unbedingt zu Beginn des Semesters und vor Anmeldung zum vhb-Kurs über die Anrechnungsmöglichkeit.
1. Mögliche anrechenbare Leistungen
Anrechenbar sind Leistungen, die an anderen Hochschulen (auch in anderen Studiengängen und auch im Ausland!) erbracht wurden, VHB-Kurse (eine Liste der anrechenbaren Kurse finden Sie auf der Webseite der Fakultät; zu den ECTS s. unten) Ausbildungen (z.B. kaufmännische Ausbildungen auf „Einführung in das Recht", (Heil-) Erzieherinnen- oder Krankenpflegeausbildungen auf „Berufliches Handeln" (sog. ,,Theorie-Praxis-Seminar") Fortbildungen, Weiterbildungen und einschlägige berufliche Praxis (z.B. als Heilpraktikerin o.ä.). NICHT anrechenbar sind in aller Regel die Anrechnung schulischer Leistungen oder von Volkshochschulkursen aufgrund des unterschiedlichen Bildungsniveaus. Kurse aus der (Heil-)Erzieherinnen- und Krankenpflegeausbildung werden i.d.R ebenfalls nicht angerechnet, sondern nur die Ausbildung insgesamt als ein TPS.
2. Verfahren
Für die Anrechnung ist ein schriftlicher Antrag oder die Übersendung eines unterschriebenen Antrages per Mail erforderlich (Download-Link Antrag). Dieser muss die Leistung bezeichnen, die angerechnet werden soll und das (Teil)Modul, das durch die Leistung ersetzt werden soll (Anrechnungsvorschlag).
Dem Antrag sind alle relevanten Nachweise (Zeugnisse, Notenblätter, Praxisnachweise etc.) in Kopie beizufügen. Bei Unklarheiten kann verlangt werden, ggf. Modulbeschreibungen und Inhalte sowie Originalurkunden und/oder Übersetzungen nachzureichen.
Zuständig für die Anrechnung ist der Vorsitzende der Prüfungskommission (derzeit Prof. Dr. Reinhardt).
Anrechnung von Praxisleistungen
Anträge auf Anrechnung von Praxisseminaren (,,Berufliches Handeln") oder dem Praxissemester sind bei den Praxisbeauftragten (Herr Schindler oder Frau Baumeister) einzureichen. Bitte geben Sie an, WELCHES Modul „Berufliches Handeln" (3. oder 4.Semester) angerechnet werden soll!
AW-Fächer:
Anträge, die ausschließlich(!) die Anrechnung von AW-Fächern betreffen, sind direkt bei der Prüfungskommission der FK 13 einzureichen. Bitte richten Sie auch alle Rückfragen zur Anrechnung von AW-Fächern stets direkt dorthin!
Bewertung
Die Anrechnung erfolgt grundsätzlich mit Note (Ausnahme: Teilleistungen in den Modulen ,,Rechtliche Grundlagen" Iund II, siehe hierzu die gesonderten „Hinweise zu den Rechtsklausuren"!). Lässt sich keine einschlägige Note feststellen (z.B. bei außerhochschulischen Kompetenzen oder wenn die Prüfungsformen und/oder Inhalte des anzurechnenden Kurses stark von den hiesigen abweichen), werden nur ECTS ohne Note angerechnet-dann wird nur ein „e" für „erfolgreich abgelegt" in das Notenblatt übernommen. Das angerechnete Fach hat in diesem Fall keinen Einfluss auf den Notendurchschnitt. Entscheidend für die Anrechnungsfähigkeit sind immer nur die ECTS, d.h. bei VHB-Kursen genügt ebenso wie bei Leistungsnachweisen anderer Hochschulen die ECTS-Bescheinigung, sofern nicht auf die Eintragung einer bestimmten Note Wert gelegt wird!
Es empfiehlt sich dringend, bei größeren Anrechnungen vorab die Sprechstunde des PK-Vorsitzenden für eine Besprechung der anzurechnenden Leistungen aufzusuchen, um dort eine umfassende und passgenaue Anrechnung vorzubereiten. Das spart Zeit, Rückfragen und aufwändige nachträgliche Änderungen.
Bitte nutzen Sie für Anfragen an die Studiengangskoordination via E-Mail nur die Adresse sk-basa-fk11@hm.edu .